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DSGVO Artikel 27 — EU & UK kombiniert

Ein GDPR-Vertreter für EU + UK Paket, keine Doppelarbeit

Veröffentlichungsfähige Kontaktdaten, Bearbeitung von Anfragen und prüffähige Protokolle für die EU- und die UK-DSGVO. Ein einziges Mandat, das die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Anfragen betroffener Personen und Nachweise für Kunden und Behörden abdeckt.

  • Nachweisregister & Antwortprotokolle
  • Bearbeitung nach SLA & Zusammenfassungen
  • Ein Vertrag, beide Regelungen
1
Kombinierter Vertrag
48h
Übliches Onboarding
Bündel
Ein Mandat
Geeignet für SaaS, E-Commerce und FintechBewährte Kommunikation mit ICO & EU-AufsichtsbehördenAbdeckung nach Artikel 27

Ergebnisse

Leistungsumfang

Veröffentlichungsfähige Kontaktdaten

Adressen und E-Mail-Adressen für EU und UK — für Ihre Datenschutzerklärung und den Footer.

Bearbeitung von Behörden- und DSAR-Anfragen

Annahme, Priorisierung, Koordination und dokumentierte Fristen für Antworten.

Nachweisregister

DSAR-Register, Protokoll der Behördenkontakte, Korrespondenzarchiv.

An den DSGVO-Artikeln ausgerichtet

Verknüpfung mit dem VVT und Zuordnung zu den Artikeln für Audits und Due Diligence.

Umfang

Details zur Abdeckung

RegionenEuropäische Union / EWR + Vereinigtes Königreich
RechtsgrundlageDSGVO Artikel 27 (EU) und UK-DSGVO Artikel 27 (UK)
BehördenkommunikationLokale EU-Aufsichtsbehörden & das britische ICO
VeröffentlichungKontaktdaten der EU- und UK-Vertreter in Ihrer Datenschutzerklärung

Sie benötigen nur eine Regelung? Siehe EU-Vertreter or UK-Vertreter.

Vorgehen

So funktioniert es

Schritt 1
Onboarding

Verarbeitung abgrenzen, EU- und UK-Kontaktdaten einrichten, Annahmeprozesse konfigurieren.

Schritt 2
Betrieb

Anfragen annehmen und priorisieren, mit Behörden kommunizieren, Antworten koordinieren.

Schritt 3
Nachweise

DSAR- und Behördenprotokolle pflegen, mit dem VVT verknüpfen, Korrespondenz archivieren.

Schritt 4
Berichte

Regelmäßige Zusammenfassungen zu Volumen, Bearbeitungszeiten und Verbesserungen.

Einfaches Bündel

Konditionen & nächste Schritte

Transparentes Jahreshonorar mit Staffelung nach Anfragevolumen. Onboarding zum Festpreis: Veröffentlichung der Kontaktdaten, Einrichtung der Anfragenannahme und Aufbau der Nachweisregister. Ein kombiniertes Mandat, ein Festpreisangebot — bestätigt innerhalb von 24 Stunden.

  • EU-+-UK-Vertreter (Jahresmandat)
  • Optional: externer / virtueller DSB für die Governance
  • Abdeckung mehrerer Gesellschaften möglich

Wir bestätigen den Leistungsumfang und senden Ihnen innerhalb eines Werktages ein klares Angebot.

FAQ

Ist der Vertreter dasselbe wie ein DSB?
Nein. Der Vertreter ist eine Anlaufstelle nach Artikel 27; der DSB ist eine unabhängige Aufsichtsfunktion (Artikel 37–39). Den virtuellen DSB bieten wir separat an.
Wo veröffentlichen wir die Kontaktdaten des Vertreters?
In Ihrer Datenschutzerklärung (und wo sonst angebracht). Wir stellen veröffentlichungsfähige Kontaktdaten für die EU und das UK bereit.
Können wir von der Benennung eines Vertreters befreit sein?
Möglicherweise, wenn die Verarbeitung gelegentlich erfolgt, risikoarm ist und keine umfangreichen besonderen Kategorien umfasst. Wir prüfen das kurzfristig.