DSB-Leistungen / Brauchen Sie einen DSB?
Brauchen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Die ehrliche Antwort: nur, wenn einer von drei Auslösern nach Artikel 37 greift — Sie sind eine öffentliche Stelle, Ihre Kerntätigkeiten umfassen regelmäßige Überwachung in großem Umfang, oder sie umfassen besondere Datenkategorien in großem Umfang. Die meisten kleinen Organisationen außerhalb dieser Auslöser brauchen keinen. Prüfen Sie Ihren Fall unten.
Der Zwei-Minuten-Check
Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser — nichts wird gespeichert oder gesendet, und es gibt keine E-Mail-Schranke.
Die Auslöser, aufgeschlüsselt
„Kerntätigkeiten“
Die Verarbeitung muss zentral für Ihre Tätigkeit sein — die Kernabläufe, die Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung erbringen — und keine Unterstützungsfunktion wie Gehaltsabrechnung oder Standard-IT. Die Patientenakten eines Krankenhauses sind Kern; seine Kantinenliste ist es nicht.
„Großer Umfang“
Eine feste Zahl gibt es nicht. Aufsichtsbehörden wägen die Zahl der Personen, das Volumen und die Bandbreite der Daten, die Dauer und die geografische Reichweite ab. Ein regionales Krankenhaus: großer Umfang. Eine einzelne Arztpraxis: nicht, nach dem eigenen Beispiel des EDSA.
„Regelmäßige und systematische Überwachung“
Fortlaufende oder wiederkehrende Nachverfolgung, die planmäßig geschieht: verhaltensbasierte Werbung, Profiling und Scoring, Standortverfolgung, vernetzte Geräte, Videoüberwachungsnetze. Eine einmalige Analyse eines kleinen Datensatzes ist weder regelmäßig noch systematisch.
Freiwillig benennen
Nichts hindert Sie daran, einen DSB ohne Auslöser zu benennen — und Kunden sowie Beschaffungsteams schätzen das oft. Doch ein freiwilliger DSB trägt jede gesetzliche Pflicht und jeden Schutz eines verpflichtenden: Unabhängigkeit, keine widersprüchlichen Rollen, direkter Zugang zur Leitung. Wenn Sie die Disziplin ohne das gesetzliche Gewicht wollen, kann ein Datenschutzverantwortlicher plus externe Unterstützung die bessere Form sein — wir sagen Ihnen ehrlich, welche.
Was auch immer Sie schließen — halten Sie es fest
Aufsichtsbehörden erwarten von Organisationen nahe der Grenze, die Bewertung zu dokumentieren: welche Auslöser geprüft wurden, welche Fakten abgewogen wurden, welches Ergebnis erreicht wurde und wann es erneut überprüft wird. Diese Aufzeichnung macht aus „wir dachten, wir bräuchten keinen“ einen Nachweis der Rechenschaftspflicht. Unsere Beratung erstellt genau dieses Dokument, wie auch immer die Antwort ausfällt.